Assistenzleistungen
- Kompensatorische Assistenzleistungen
- Kostenübernahme der Assistenzleistungen
- Antrag beim Sozialamt
- Persönliches Budget
- Kontakt: Bereich Assistenzen
Kompensatorische Assistenzleistungen
Wir bieten verlässliche, herzliche und individuelle kompensatorische Assistenzleistungen. Kompensatorisch bedeutet: Wir gleichen aus, was im Alltag durch die Behinderung erschwert ist oder nicht gelingt. Sie bestimmen die Richtung. Wir begleiten Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Die Assistenz umfasst alle Bereiche der sozialen Teilhabe.
Wir begleiten Sie etwa in die Arztpraxis oder zu anderen medizinischen Einrichtungen und sorgen dafür, dass Ihre Mobilität und Orientierung gewährleistet sind. Das kann zum Beispiel ein Training zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sein, wenn soziale Ängste vorliegen, damit Sie später allein mobil sind. Auch wenn Sie derzeit einen Tag-Nacht-Rhythmus haben, der Sie sehr einschränkt, können wir mit Ihnen daran arbeiten, ihn anzupassen und eine verlässliche Struktur zu finden. Dazu gehört zum Beispiel, Ruhe- und Aktivitätsphasen einzuhalten oder Medikamente regelmäßig einzunehmen.
Der Kontakt zu Ämtern und anderen Diensten kann ebenfalls sehr herausfordernd sein. Gerne sind wir auch dort an Ihrer Seite: Wir begleiten Sie bei Gängen zu Behörden, Banken und Sozialleistungsträgern und kümmern uns um die Beantragung und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Zusammenleben mit anderen Menschen. Wir unterstützen Sie dabei, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen, Angebote in Ihrer Umgebung wahrzunehmen und Ihren Lebenskreis zu erweitern. Dort, wo die Verständigung mit anderen schwerfällt, sind wir als Ansprechpartner zur Stelle und reflektieren mit Ihnen Ihre Kommunikation. Auch wenn Sie in eine andere Wohn- oder Lebensform umziehen möchten, zum Beispiel in eine betreute Wohngemeinschaft, können Sie sich auf uns verlassen. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen zuzuhören und Ihre persönliche Situation, Ihre Erkrankung und Ihre Ängste im Alltag zu besprechen.
Besonders bei Konflikten und in Krisen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner verlässlich zur Seite.
Die Ziele unserer Unterstützung werden im Plangungsespräch festgelegt. An diesen Zielen orientiert erbringen wir die Hilfeleistungen, sodass Sie einen klaren „Fahrplan“ für die Zusammenarbeit haben.
In der Regel übernehmen
die Sozialämter die Kosten
Wer Eingliederungshilfe bekommt
Eingliederungshilfe erhält, wer eine wesentliche Behinderung hat oder davon bedroht ist. Gemeint ist eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich einschränkt. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht nötig; das Sozialamt prüft die Behinderung anhand ärztlicher Unterlagen. Ist die Behinderung nicht wesentlich, kann das Amt nach eigenem Ermessen trotzdem Leistungen bewilligen.
Dazu kommen drei weitere Bedingungen. Es darf kein anderer Träger vorrangig zuständig sein, etwa die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Leistungen der Pflegeversicherung stehen dem nicht entgegen, beide können nebeneinander bezogen werden. Es muss Aussicht bestehen, dass die Hilfe ihr Ziel erreicht, also die Teilhabe ermöglicht oder erleichtert. Und es braucht einen Antrag: Geleistet wird frühestens ab dem Monat, in dem er gestellt wurde, nicht rückwirkend. Den Umfang legt das Amt anschließend in der Bedarfsermittlung fest.
Wann das Sozialamt die Kosten vollständig trägt
Seit 2020 hängt die Eingliederungshilfe nicht mehr von Bedürftigkeit ab wie die Sozialhilfe. Das Sozialamt übernimmt die Kosten ganz, wenn das Einkommen unter der Einkommensgrenze und das Vermögen unter dem Freibetrag liegt. Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, zahlt ebenfalls keinen Beitrag. Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners werden nicht angerechnet.
Einkommensgrenzen und Eigenbeitrag (Werte 2026)
Maßgeblich ist das eigene Jahreseinkommen des vorletzten Jahres, bei Renten die Bruttorente. Die Grenze liegt bei 40.341 Euro, wenn das Einkommen überwiegend aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit oder Selbstständigkeit stammt, bei 35.595 Euro bei nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und bei 28.476 Euro bei Renten. Sie erhöht sich um 7.119 Euro für einen Partner und um 4.746 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Für Eltern minderjähriger Kinder gelten deutlich höhere Grenzen.
Wer darüber liegt, zahlt monatlich 2 Prozent des Betrags, um den das Jahreseinkommen die Grenze übersteigt, abgerundet auf volle 10 Euro. Ein Rentner mit 30.000 Euro Bruttorente liegt 1.524 Euro über der Grenze und zahlt 30 Euro im Monat. Eine Angestellte mit 48.000 Euro liegt 7.659 Euro darüber und zahlt 150 Euro im Monat. Für Assistenzleistungen gilt diese Beitragsregel; beitragsfrei sind unter anderem heilpädagogische Leistungen für Kinder sowie Leistungen zur Schulbildung und zur Beschäftigung.
Vermögen
Der Freibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro. Vermögen darüber muss zuerst eingesetzt werden, bevor das Sozialamt zahlt. Geschützt bleiben unabhängig davon ein angemessenes selbst bewohntes Wohneigentum, der Hausrat und ein angemessenes Auto
So stellen Sie den Antrag
Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von kompensatorischen Assistenzleistungen können Sie formlos beim Sozialamt beantragen. Weiter unten finden Sie ein Anschreiben als PDF-Datei, das Sie als formlosen Antrag nutzen können. Gerne stellen wir den Antrag auch gemeinsam mit Ihnen. Wir unterstützen Sie außerdem dabei, alle Unterlagen zu beschaffen und einzureichen, die das Sozialamt von Ihnen einfordert.
Sobald alle Unterlagen eingereicht sind, wird ein Termin für die Bedarfsermittlung (Plangungsespräch) festgesetzt. Auch bei diesem Gespräch begleiten und unterstützen wir Sie. Wenn der Bedarf ermittelt ist und die Ziele der Betreuung niedergeschrieben sind, ergeht ein Bewilligungsbescheid des Sozialamtes, und wir können mit der Assistenz beginnen.
Persönliches Budget
Unterstützung selbst gestalten
Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre bewilligten Leistungen (z.B. der Eingliederungshilfe) in ein Persönliches Budget umzuwandeln. Grundlage dafür ist § 29 SGB IX.
So funktioniert das Persönliche Budget
Statt der Unterstützung als Sachleistung erhalten Sie einen Geldbetrag. Dafür wird der Stundensatz Ihrer bewilligten Leistungen in einen festen Betrag umgerechnet. Dieser Betrag wird auf Ihr Konto überwiesen (im besten Fall auf ein eigens dafür eingerichtetes Bankkonto). So behalten Sie Einnahmen und Ausgaben jederzeit gut im Blick. Die Einzelheiten halten Sie gemeinsam mit Ihrem Leistungsträger in einer Zielvereinbarung fest.
Mit dem Budget entscheiden Sie selbst, welche Anbieter Sie mit Ihrer Unterstützung beauftragen. Die Leistungen bezahlen Sie anschließend direkt aus Ihrem Persönlichen Budget.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Wahl: Sie bestimmen selbst, von wem Sie unterstützt werden.
- Mehr Spielraum: Sofern Ihre Zielvereinbarung es zulässt, können Sie Beträge in einem gewissen Rahmen ansparen.
- Schnelle Hilfe in Krisenzeiten: Mit angesparten Mitteln lässt sich ein Mehrbedarf an Unterstützung direkt abdecken und bezahlen, ohne dass zuvor komplizierte Absprachen nötig sind.
Ihre Betreuung durch die Soziale Wärme
Sie verfügen bereits über ein Persönliches Budget und möchten von uns betreut werden? Dann wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Da Sie die Leistungen mit Ihrem Budget selbst einkaufen, gestaltet sich eine Aufnahme in unsere Versorgung sehr unkompliziert. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Unterstützung zu Ihnen passt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Kontakt: Bereich Assistenzleistungen
E-Mail: assistenz@soziale-waerme.de | Telefon: 0531 – 180 50 747 | oder über nachstehendes Kontaktformular
Kontaktformular
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Kontakt: Bereich Assistenzleistungen
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LEICHTE SPRACHE
Leistungen der
kompensatorischen Assistenz
Wir bieten verlässliche, herzliche und individuelle kompensatorische Assistenzleistungen.
Kompensatorisch bedeutet: Wir gleichen aus, was im Alltag durch die Behinderung erschwert ist oder nicht gelingt. Sie bestimmen die Richtung. Wir begleiten Sie, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Die Assistenz umfasst alle Bereiche der sozialen Teilhabe.
Wir begleiten Sie etwa in die Arztpraxis oder zu anderen medizinischen Einrichtungen und sorgen dafür, dass Ihre Mobilität und Orientierung gewährleistet sind. Das kann zum Beispiel ein Training zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sein, wenn soziale Ängste vorliegen, damit Sie später allein mobil sind. Auch wenn Sie derzeit einen Tag-Nacht-Rhythmus haben, der Sie sehr einschränkt, können wir mit Ihnen daran arbeiten, ihn anzupassen und eine verlässliche Struktur zu finden. Dazu gehört zum Beispiel, Ruhe- und Aktivitätsphasen einzuhalten oder Medikamente regelmäßig einzunehmen.
Der Kontakt zu Ämtern und anderen Diensten kann ebenfalls sehr herausfordernd sein. Gerne sind wir auch dort an Ihrer Seite: Wir begleiten Sie bei Gängen zu Behörden, Banken und Sozialleistungsträgern und kümmern uns um die Beantragung und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Zusammenleben mit anderen Menschen. Wir unterstützen Sie dabei, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen, Angebote in Ihrer Umgebung wahrzunehmen und Ihren Lebenskreis zu erweitern. Dort, wo die Verständigung mit anderen schwerfällt, sind wir als Ansprechpartner zur Stelle und reflektieren mit Ihnen Ihre Kommunikation. Auch wenn Sie in eine andere Wohn- oder Lebensform umziehen möchten, zum Beispiel in eine betreute Wohngemeinschaft, können Sie sich auf uns verlassen. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen zuzuhören und Ihre persönliche Situation, Ihre Erkrankung und Ihre Ängste im Alltag zu besprechen.
Besonders bei Konflikten und in Krisen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner verlässlich zur Seite.
Die Ziele unserer Unterstützung werden im Plangungsespräch festgelegt. An diesen Zielen orientiert erbringen wir die Hilfeleistungen, sodass Sie einen klaren „Fahrplan“ für die Zusammenarbeit haben.
In der Regel übernehmen
die Sozialämter die Kosten
Wer Eingliederungshilfe bekommt
Eingliederungshilfe erhält, wer eine wesentliche Behinderung hat oder davon bedroht ist. Gemeint ist eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich einschränkt. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht nötig; das Sozialamt prüft die Behinderung anhand ärztlicher Unterlagen. Ist die Behinderung nicht wesentlich, kann das Amt nach eigenem Ermessen trotzdem Leistungen bewilligen.
Dazu kommen drei weitere Bedingungen. Es darf kein anderer Träger vorrangig zuständig sein, etwa die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Leistungen der Pflegeversicherung stehen dem nicht entgegen, beide können nebeneinander bezogen werden. Es muss Aussicht bestehen, dass die Hilfe ihr Ziel erreicht, also die Teilhabe ermöglicht oder erleichtert. Und es braucht einen Antrag: Geleistet wird frühestens ab dem Monat, in dem er gestellt wurde, nicht rückwirkend. Den Umfang legt das Amt anschließend in der Bedarfsermittlung fest.
Wann das Sozialamt die Kosten vollständig trägt
Seit 2020 hängt die Eingliederungshilfe nicht mehr von Bedürftigkeit ab wie die Sozialhilfe. Das Sozialamt übernimmt die Kosten ganz, wenn das Einkommen unter der Einkommensgrenze und das Vermögen unter dem Freibetrag liegt. Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, zahlt ebenfalls keinen Beitrag. Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners werden nicht angerechnet.
Einkommensgrenzen und Eigenbeitrag (Werte 2026)
Maßgeblich ist das eigene Jahreseinkommen des vorletzten Jahres, bei Renten die Bruttorente. Die Grenze liegt bei 40.341 Euro, wenn das Einkommen überwiegend aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit oder Selbstständigkeit stammt, bei 35.595 Euro bei nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und bei 28.476 Euro bei Renten. Sie erhöht sich um 7.119 Euro für einen Partner und um 4.746 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Für Eltern minderjähriger Kinder gelten deutlich höhere Grenzen.
Wer darüber liegt, zahlt monatlich 2 Prozent des Betrags, um den das Jahreseinkommen die Grenze übersteigt, abgerundet auf volle 10 Euro. Ein Rentner mit 30.000 Euro Bruttorente liegt 1.524 Euro über der Grenze und zahlt 30 Euro im Monat. Eine Angestellte mit 48.000 Euro liegt 7.659 Euro darüber und zahlt 150 Euro im Monat. Für Assistenzleistungen gilt diese Beitragsregel; beitragsfrei sind unter anderem heilpädagogische Leistungen für Kinder sowie Leistungen zur Schulbildung und zur Beschäftigung.
Vermögen
Der Freibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro. Vermögen darüber muss zuerst eingesetzt werden, bevor das Sozialamt zahlt. Geschützt bleiben unabhängig davon ein angemessenes selbst bewohntes Wohneigentum, der Hausrat und ein angemessenes Auto
So stellen Sie den Antrag
Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von kompensatorischen Assistenzleistungen können Sie formlos beim Sozialamt beantragen. Weiter unten finden Sie ein Anschreiben als PDF-Datei, das Sie als formlosen Antrag nutzen können. Gerne stellen wir den Antrag auch gemeinsam mit Ihnen. Wir unterstützen Sie außerdem dabei, alle Unterlagen zu beschaffen und einzureichen, die das Sozialamt von Ihnen einfordert.
Sobald alle Unterlagen eingereicht sind, wird ein Termin für die Bedarfsermittlung (Plangungsespräch) festgesetzt. Auch bei diesem Gespräch begleiten und unterstützen wir Sie. Wenn der Bedarf ermittelt ist und die Ziele der Betreuung niedergeschrieben sind, ergeht ein Bewilligungsbescheid des Sozialamtes, und wir können mit der Assistenz beginnen.
Persönliches Budget
Unterstützung selbst gestalten
Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre bewilligten Leistungen (z.B. der Eingliederungshilfe) in ein Persönliches Budget umzuwandeln. Grundlage dafür ist § 29 SGB IX.
So funktioniert das Persönliche Budget
Statt der Unterstützung als Sachleistung erhalten Sie einen Geldbetrag. Dafür wird der Stundensatz Ihrer bewilligten Leistungen in einen festen Betrag umgerechnet. Dieser Betrag wird auf Ihr Konto überwiesen (im besten Fall auf ein eigens dafür eingerichtetes Bankkonto). So behalten Sie Einnahmen und Ausgaben jederzeit gut im Blick. Die Einzelheiten halten Sie gemeinsam mit Ihrem Leistungsträger in einer Zielvereinbarung fest.
Mit dem Budget entscheiden Sie selbst, welche Anbieter Sie mit Ihrer Unterstützung beauftragen. Die Leistungen bezahlen Sie anschließend direkt aus Ihrem Persönlichen Budget.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Wahl: Sie bestimmen selbst, von wem Sie unterstützt werden.
- Mehr Spielraum: Sofern Ihre Zielvereinbarung es zulässt, können Sie Beträge in einem gewissen Rahmen ansparen.
- Schnelle Hilfe in Krisenzeiten: Mit angesparten Mitteln lässt sich ein Mehrbedarf an Unterstützung direkt abdecken und bezahlen, ohne dass zuvor komplizierte Absprachen nötig sind.
Ihre Betreuung durch die Soziale Wärme
Sie verfügen bereits über ein Persönliches Budget und möchten von uns betreut werden? Dann wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Da Sie die Leistungen mit Ihrem Budget selbst einkaufen, gestaltet sich eine Aufnahme in unsere Versorgung sehr unkompliziert. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Unterstützung zu Ihnen passt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Kontakt: Bereich Assistenzleistungen
E-Mail: assistenz@soziale-waerme.de
Telefon: 0531 / 180 50 747
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