Kostenübernahme
Möglichkeiten der Finanzierung unserer Leistungen
(bereits ab Pflegegrad 1)
Die Finanzierung unserer Alltagsbegleitung lässt sich in der Regel sehr unkompliziert und transparent gestalten. Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, entstehen für Sie in den allermeisten Fällen keinerlei private Kosten, da die zuständigen Pflegekassen die Leistungen übernehmen. Ein zentraler Baustein hierfür ist der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, der von der Kasse gezielt für die Unterstützung im Alltag vorgesehen ist. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei, diesen Betrag ganz unbürokratisch für unsere regelmäßigen Besuche bei Ihnen einzusetzen. Um es für Sie so bequem wie möglich zu machen, rechnen wir in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich um die Rechnungsbegleichung nicht kümmern müssen.
Darüber hinaus steht Ihnen ab Pflegegrad 2 jährlich ein weitreichendes Budget aus der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Topf ist – wie der Name bereits sagt – für Situationen gedacht, in denen die reguläre pflegende Person verhindert ist. Ganz gleich, ob dies für einen Erholungsurlaub geschieht oder lediglich stundenweise, um im Alltag einmal kurz durchzuatmen: Jemand anderes kann in dieser Zeit die Unterstützung übernehmen. Als zertifiziertes Unternehmen für Alltagsbegleitung kann unser Team der „Sozialen Wärme“ diese Verhinderungspflege zuverlässig übernehmen und ebenfalls problemlos direkt mit der Kasse abrechnen. Das Budget der Verhinderungspflege ist ein gemeinsamer Topf, aus dem bei Bedarf auch andere Kassenleistungen, wie beispielsweise eine stationäre Kurzzeitpflege, bezahlt werden. Damit wir unsere Einsätze bei Ihnen verlässlich einteilen können, bitten wir Sie lediglich um einen kurzen Hinweis, falls im Laufe des Jahres Aufenthalte in der Kurzzeitpflege oder ähnliche Leistungen geplant sind. Mit dieser Information können wir das Budget optimal im Blick behalten und unsere Betreuung im Vorfeld ganz genau und sicher an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Ihr reguläres Pflegegeld, das bei Pflegegrad 2 aktuell beispielsweise 347 Euro beträgt, bleibt von all unseren Leistungen selbstverständlich völlig unangetastet und steht Ihnen weiterhin in voller Höhe zur Verfügung.
(Persönliches Budget über die Eingliederungshilfe)
Für Menschen, die durch eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind, stellt die Eingliederungshilfe eine wichtige und wertvolle Unterstützung dar. Das übergeordnete Ziel dieser Leistungen ist es, vorhandene Einschränkungen zu mildern und Ihnen ein selbstbestimmtes, aktives Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies umfasst eine Vielzahl an Lebensbereichen, von der Assistenz bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags und dem selbstbestimmten Wohnen bis hin zur Teilhabe am kulturellen Leben und der Unterstützung im beruflichen oder schulischen Umfeld. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse stets im Mittelpunkt.
Besonders wichtig für Ihre eigene Planungsgewissheit und Unabhängigkeit ist die Möglichkeit, diese Unterstützung in Form des sogenannten Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen. Anstelle einer festgelegten Sachleistung wird Ihnen bei dieser Variante ein bewilligter Geldbetrag direkt auf Ihr eigenes Konto ausgezahlt. Dies verleiht Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität und Entscheidungsfreiheit. Sie können mit diesem Budget vollkommen eigenständig wählen, wer Sie im Alltag unterstützen soll, und auf diese Weise auch unsere Begleitung und unsere Leistungen ganz unkompliziert selbst bezahlen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite, um gemeinsam zu besprechen, wie wir Sie im Rahmen Ihres Persönlichen Budgets bestmöglich und zuverlässig im Alltag entlasten können.
(Persönliches Budget über die Eingliederungshilfe)
Für Menschen, die durch eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind, stellt die Eingliederungshilfe eine wichtige und wertvolle Unterstützung dar. Das übergeordnete Ziel dieser Leistungen ist es, vorhandene Einschränkungen zu mildern und Ihnen ein selbstbestimmtes, aktives Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies umfasst eine Vielzahl an Lebensbereichen, von der Assistenz bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags und dem selbstbestimmten Wohnen bis hin zur Teilhabe am kulturellen Leben und der Unterstützung im beruflichen oder schulischen Umfeld. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse stets im Mittelpunkt.
Besonders wichtig für Ihre eigene Planungsgewissheit und Unabhängigkeit ist die Möglichkeit, diese Unterstützung in Form des sogenannten Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen. Anstelle einer festgelegten Sachleistung wird Ihnen bei dieser Variante ein bewilligter Geldbetrag direkt auf Ihr eigenes Konto ausgezahlt. Dies verleiht Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität und Entscheidungsfreiheit. Sie können mit diesem Budget vollkommen eigenständig wählen, wer Sie im Alltag unterstützen soll, und auf diese Weise auch unsere Begleitung und unsere Leistungen ganz unkompliziert selbst bezahlen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite, um gemeinsam zu besprechen, wie wir Sie im Rahmen Ihres Persönlichen Budgets bestmöglich und zuverlässig im Alltag entlasten können.
(ärztliche Verordnung oder Zusatzversicherung
nach einem Unfall)
Ein unerwarteter Unfall im Alltag, beim Sport oder im Verkehr kann das gewohnte Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Oft kann ein Unfall beispielsweise durch einen Gips dazu führen, dass man bei den alltäglichen Dingen im Haushalt stark eingeschränkt ist und Aufgaben, die sonst leicht von der Hand gehen, zu einer großen Hürde werden.
In diesen belastenden Situationen übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse die Finanzierung einer Haushaltshilfe, um Ihre vollständige Genesung in Ruhe sicherzustellen. Ebenso können private Unfallversicherungen oder spezielle Zusatzversicherungen die Kosten für diese wichtigen Unterstützungsleistungen übernehmen, damit Ihr Zuhause weiterhin gut versorgt ist und Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Wir wissen, dass es in genau diesen unvorhergesehenen Fällen auf konkrete und sofortige Unterstützung ankommt. Deshalb möchten wir Ihnen schnell und verlässlich zur Seite stehen. Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an, um gemeinsam eine unmittelbare und unkomplizierte Hilfe für Ihren Alltag zu organisieren.
bei Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit, die jedoch manchmal mit unvorhergesehenen gesundheitlichen Herausforderungen einhergehen kann. Wenn ärztlich verordnete Schonung zwingend notwendig ist, um das Wohl von Mutter und ungeborenem Kind nicht zu gefährden, haben schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzierte Haushaltshilfe. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn aufgrund schwerer Schwangerschaftsbeschwerden, wie beispielsweise vorzeitiger Wehen, strikter Bettruhe oder extremer Schwangerschaftsübelkeit, die Weiterführung des Haushalts aus eigenen Kräften nicht mehr möglich ist. Eine weitere Voraussetzung der Krankenkassen ist hierbei, dass auch keine andere im Haushalt lebende Person, etwa weil der Partner berufstätig ist, diese Aufgaben übernehmen kann. Durch diese wertvolle Unterstützung soll Ihnen die nötige Ruhe ermöglicht und oftmals ein sonst drohender Krankenhausaufenthalt vermieden werden.
Der Weg zu dieser Entlastung führt im ersten Schritt über Ihren behandelnden Gynäkologen oder Ihre Gynäkologin. Dort erhalten Sie bei einer entsprechenden medizinischen Notwendigkeit eine ärztliche Bescheinigung, auf der der genaue Umfang und die Dauer der benötigten Hilfeleistung vermerkt sind. Diese Verordnung reichen Sie im Anschluss einfach gemeinsam mit einem entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein, welche nach der Prüfung die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt.
Wir von der Sozialen Wärme stehen Ihnen in dieser sensiblen Phase sehr gerne als verlässlicher und einfühlsamer Partner zur Seite. Sobald Ihnen die Unterstützung bewilligt wurde, übernehmen wir die anfallenden Aufgaben in Ihrem Zuhause, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und die ungestörte Entwicklung Ihres Kindes konzentrieren können. Sprechen Sie uns einfach an, damit wir die für Sie passende Hilfe zeitnah, unkompliziert und in aller Ruhe abstimmen können.
bei Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit, die jedoch manchmal mit unvorhergesehenen gesundheitlichen Herausforderungen einhergehen kann. Wenn ärztlich verordnete Schonung zwingend notwendig ist, um das Wohl von Mutter und ungeborenem Kind nicht zu gefährden, haben schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzierte Haushaltshilfe. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn aufgrund schwerer Schwangerschaftsbeschwerden, wie beispielsweise vorzeitiger Wehen, strikter Bettruhe oder extremer Schwangerschaftsübelkeit, die Weiterführung des Haushalts aus eigenen Kräften nicht mehr möglich ist. Eine weitere Voraussetzung der Krankenkassen ist hierbei, dass auch keine andere im Haushalt lebende Person, etwa weil der Partner berufstätig ist, diese Aufgaben übernehmen kann. Durch diese wertvolle Unterstützung soll Ihnen die nötige Ruhe ermöglicht und oftmals ein sonst drohender Krankenhausaufenthalt vermieden werden.
Der Weg zu dieser Entlastung führt im ersten Schritt über Ihren behandelnden Gynäkologen oder Ihre Gynäkologin. Dort erhalten Sie bei einer entsprechenden medizinischen Notwendigkeit eine ärztliche Bescheinigung, auf der der genaue Umfang und die Dauer der benötigten Hilfeleistung vermerkt sind. Diese Verordnung reichen Sie im Anschluss einfach gemeinsam mit einem entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein, welche nach der Prüfung die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt.
Wir von der Sozialen Wärme stehen Ihnen in dieser sensiblen Phase sehr gerne als verlässlicher und einfühlsamer Partner zur Seite. Sobald Ihnen die Unterstützung bewilligt wurde, übernehmen wir die anfallenden Aufgaben in Ihrem Zuhause, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und die ungestörte Entwicklung Ihres Kindes konzentrieren können. Sprechen Sie uns einfach an, damit wir die für Sie passende Hilfe zeitnah, unkompliziert und in aller Ruhe abstimmen können.
(hilfebedürftige Personen)
Sollten die genannten Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflege- oder Krankenkassen für Sie nicht in Frage kommen oder bereits ausgeschöpft sein, besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, unsere Leistungen auch privat in Anspruch zu nehmen. Für unsere Betreuung berechnen wir einen fairen Stundensatz zuzüglich einer geringen Anfahrtspauschale. Die genauen Konditionen können Sie sehr gerne direkt im Vorfeld bei uns erfragen, sodass Sie von Anfang an volle Kostentransparenz haben. Eine wichtige Voraussetzung gilt es für die private Inanspruchnahme jedoch zu beachten: Da sich unser Angebot gezielt an Menschen richtet, die in ihrem Alltag wirkliche Unterstützung benötigen, setzen wir eine grundsätzliche Hilfsbedürftigkeit voraus. Diese kann ganz unkompliziert durch eine ärztliche Diagnose oder einen entsprechenden pflegerischen Nachweis belegt werden. Auch wenn Sie unsere Begleitung privat finanzieren möchten, beraten wir Sie im Vorfeld gerne ausführlich und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation.